Unsere Vorteile für Sie:
Sachkundige Personen nach Anlage 3 & 4 bzw. 4A oder 4C TRGS 519, welche ihre gültige Sachkunde (maximal 6 Jahre alt) verlängern möchten. Sachverständige aus dem Bauwesen oder sonstige interessierte Personen
Erhalt der Sachkunde nach Anlage 3, 4 bzw. 4C für weitere 6 Jahre für sämtliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten anAsbestzementprodukten sowie Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519 und/oder umfangreichen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenem Produkten