Schnellübersicht
Warum wir:
Beschreibung:
Das Unfall- und Gesundheitsrisiko am Bau ist hoch. Wer erfolgreich bauen möchte, braucht die richtigen Partner in puncto Sicherheit. Als Bauherr, Bauleiter oder Bauunternehmer tragen Sie eine Mitverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und sind bei allen größeren Baumaßnahmen verpflichtet einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) zu bestellen. Diese Pflicht ist in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) festgeschrieben und gilt sowohl für Neubau- als auch für Umbaumaßnahmen.
Bereits in der Planungsphase kann der SiGeKo mit seinen Empfehlungen entscheidend dazu beitragen, die Unfallgefahr zu reduzieren. Bei der anschließenden Ausführung ist es seine Aufgabe, die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu koordinieren und zu überwachen.
Arbeitsschutz Schürmann übernnimmt diese Pflichten kompetent, bedarfsgerecht und effizient mit diesen Leistungen:
Arbeitsschutz Schürmann berät Sie kompetent, bedarfsgerecht und effizient bei der Vermeidung oder Minimierung von Gefahren. Profitieren Sie dabei von unseren umfangreichen Erfahrungen und umfassendes Spezialwissen u. a. bei:
Warum wir:
Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Begehung der Unternehmensstätte zur Evaluierung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Protokollierung & Aufzeigen von möglichen Lösungs- und Optimierungsansätze, zur Gewährleistungen der richtigen Umsetzung der Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz.
Mitwirken an Arbeitsschutzausschusssitzungen
Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist eine Arbeitsschutzausschusssitzung
(ASA) Pflicht, für Unternehmen und Organisationen ab 20 Mitarbeitern.
Sitzungsmitglieder sind oftmals: der Geschäftsführer, eventuell der Betriebsrat, Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Gestaltung einer Gefährdungsbeurteilung
Alle Arbeitsstätten, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, die gesetzlichen Regularien der Arbeitssicherheit zu befolgen. Schon ab einem Mitarbeiter besteht die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung. Diese wird protokolliert und mit Optimierungsansätzen versehen.
Unsere Vorteile für Sie:
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gilt es, die gefahrstoffbedingten Gefahren für Arbeitnehmer und Umwelt zu minimieren oder zu beseitigen. Dafür muss der Bauherr einen Koordinator nach DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128) einsetzen.
Der Koordinator nach DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524 berät und unterstützt den Bauherren bzw. die Bauleitung bei der Erstellung notwendiger Dokumente, der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, der Umsetzung und Dokumentation von gefahrstoffbedingten Sanierungsmaßnahmen.
Unsere Vorteile für Sie:
Unfälle auf Spielplätzen lassen sich nicht komplett vermeiden. Zwar ereignen sich die meisten Unfälle, weil die Kinder ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen, aber auch wegen technischer Mängel, mangelnden Fallschutzes, Vandalismus oder Verschleiß. Als Betreiber eines Spielplatzes sind Sie für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich. Durch die regelmäßige Prüfung Ihrer Anlage durch die Experten von Arbeitsschutz Schürmann können Sie diese gewährleisten.
Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielplatzgeräte den gültigen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden. Wer diese Pflichten verletzt, muss im Schadensfall mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Auf Spielgeräten und -kombinationen, die im Freien aufgestellt sind, ist besonders zu achten. Ihnen setzen nicht nur Wind, Wetter und Vandalismus zu. Um Unfällen vorzubeugen und die Sicherheit zu gewährleisten, sind Betreiber verpflichtet, regelmäßige Kontrollen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Sicherheitsinspektionen von sachkundigen und erfahrenen Personen durchführen zu lassen.
Unsere Vorteile für Sie:
Alle Unternehmen, die für Ihre Mitarbeiter tragbare Leitern oder Tritte zur Verfügung stellen oder diese selbst nutzen, sind dazu verpflichtet, diese Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen, um das Unfallrisiko zu minimieren. Denn von Leitern und Tritte gehen im Berufsalltag aufgrund der erhöhten Arbeitsposition besondere Gefahren aus.
Ziel der Leiterprüfung nach DGUV ist es, sicherzustellen, dass sich die Steiggeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und dass größtmöglicher Arbeitsschutz gewährleistet wird. Außerdem müssen die Leitern bzw. Tritte nach ihrer Bauart für die jeweiligen Arbeiten in erhöhter Lage geeignet sein, denn ein hoher Anteil der Unfälle ist neben Fehlverhalten auf die Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen zurückzuführen.
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften muss die Prüfung von Leitern und Tritten mit einer Sicht- und Funktionsprüfung mindestens einmal pro Jahr durch eine sachkundige Person erfolgen. Die genauen Prüffristen richten sich nach:
Die Fristen der Leiterprüfung müssen durch eine beauftragte Person auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.
Als Experten zum Thema Gebäudeschadstoffe dienen wir Immobilienkäufern und-eigentümern, Bauherren, Architekten und Planern als Ansprechpartner und arbeiten mit diesen zusammen. Vernetzt mit nationalen und internationalen Fachkollegen haben wir langjährige Erfahrung in nahezu allen Belangen zum Thema Gebäudeschadstoffe.
Wir begleiten Sanierungsmaßnahmen und Rückbauprojekte.
Wir erstellen Rückbau- und Entsorgungskonzepte.
Wir halten bei der Ausführung der Maßnahmen den Kontakt zu den Fachbehörden.
Wir überwachen und kontrollieren die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen und achten auf die ordnungsgemäße Entsorgung der ausgebauten Schadstoffe.
Erfahrungen gesammelt haben wir hauptsächlich für die Schadstoffe bzw. Schadstoffgruppen
Die o.g. Stoffe wurden bis vor wenigen Jahren eingesetzt und sind auch jetzt in Gebäuden aus dieser Zeit noch vorhanden, es sei denn die Bauwerke wurden fachgerecht saniert.
Unsere Leistungen umfassen die