Personen, die gefährliche Güter befördern oder absenden.
Die Unterweisung ist entscheidend, da der unsachgemäße Transport von Gefahrgut schweren Personen- und Umweltschäden nach sich ziehen kann. Entsprechend vorsichtig muss beim Umgang mit Gefahrguttransport vorgegangen werden. Deshalb muss die beauftragte Person für das Gefahrgut die ADR Kenntnisse sicher beherrschen. Die ADR 1.3 Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter (m/w/d), die mit Gefahrgut umgehen oder zu deren Verantwortungsbereich Gefahrgüter gehören.